
ChiRoKo – die Chiropraktische Kostenstudie: Im Interesse der freipraktizierenden Chiropraktoren
Die ChiRoKo wird seit 2020 im Auftrag von ChiroSuisse im Rahmen des Vertrags mit der Ärztekasse durchgeführt. Sie stellt die zentrale, neutrale Datengrundlage zur Erhebung der wirtschaftlichen Situation der freipraktizierenden Chiropraktorinnen und Chiropraktoren dar und dient insbesondere als Basis für die Berechnung und Verhandlung von Taxpunktwerten. Die erhobenen Daten werden ausschliesslich anonymisiert ausgewertet.
Wer den jährlichen ChiRoKo-Fragebogen ausfüllt, stärkt die Position von ChiroSuisse bei Tarifverhandlungen und reduziert den administrativen Aufwand bei allfälligen zukünftigen Datenerhebungen.
ChiRoKo-Fragebogen
ChiRoKo-Datenschutzerklärung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Support:
Tel. 044 436 17 25
rokoadmin@aerztekasse.ch
FAQ ChiRoKo – Alle wichtigen Antworten auf einen Blick
Die Login-Bestellung muss ausschliesslich durch die Chiropraktorin oder den Chiropraktor direkt bei ChiroSuisse erfolgen und nicht bei der Ärztekasse.
Adressänderungen sind immer der ChiroSuisse zu melden.
Die Ärztekasse sieht aus Datenschutzgründen keine Namen oder Adressen der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren.
Wer den Fragebogen aufgrund einer Neueröffnung nicht ausfüllen kann, soll immer ChiroSuisse kontaktieren. Die Ärztekasse hält fest, dass die ChiRoKo-Erhebung im Jahr einer Praxiseröffnung oder Praxisaufgabe aus unserer Sicht nicht sinnvoll ist, ausser es betrifft ganze Kalenderjahre. Gesuche um Befreiung für entsprechende Erfassungsjahre müssen bei der ChiroSuisse eingereicht/abgeklärt werden.
In solchen Fällen ist immer die ChiroSuisse zu informieren. Auch wenn man angestellt ist, muss man den Fragebogen ausfüllen – dann bitte anklicken, ,,angestellt’’.
Informationen zu Geheimnummern (z. B. bei Anstellung oder Stellenwechsel) erhalten Sie bei der ChiroSuisse. Die Ärztekasse hat keine Namen registriert und kann deshalb keine Auskunft erteilen. Auch wenn man angestellt ist, muss man den Fragebogen ausfüllen – dann bitte anklicken, ,,angestellt’’.
In einer Gruppenpraxis kann eine Chiropraktorin oder Chiropraktor (z. B. Leitung) den Fragebogen für alle ausfüllen. Dies muss intern abgesprochen werden. Auch wenn man angestellt ist, muss man den Fragebogen ausfüllen – dann bitte anklicken, ,,angestellt’’.
Wichtig:
- Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, die nicht selbst ausfüllen, müssen die Geheimnummer der Person angeben, welche ausfüllt (referenzieren) oder auf ,,angestellt’’ klicken.
- Wird stattdessen die eigene Geheimnummer verwendet, gilt der Fragebogen als nicht ausgefüllt.
Ihr Datenschutz:
- Die ChiroSuisse kennen die Namen/Adressen und Geheimnummern, aber keine Daten/Zahlen
- Die Ärztekasse kennt die Geheimnummern und die Daten/Zahlen, aber keine Namen oder Adressen
Die Ärztekasse ist zuständig für:
- Support
- Technische Anfragen
- Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens
Alle administrativen Anliegen laufen über die ChiroSuisse.