
RoKo – die Rollende Kostenstudie:
Im Interesse der freipraktizierenden Ärzteschaft
RoKo wird seit 1990 im Auftrag der Ärztegesellschaften durchgeführt. Als einzige neutrale Datenquelle zur Erhebung der wirtschaftlichen Situation der freipraktizierenden Grundversorger im Gesundheitswesen ist sie unter anderem eine wertvolle Grundlage bei der Verhandlung von Taxpunktwerten.
Bereits 2016, spätestens aber 2017 wird der Bund bei den Arztpraxen obligatorisch Leistungsdaten erheben und zwar im Rahmen der Statistik zur ambulanten Gesundheitsversorgung MAS*. Wer bereits den jährlichen RoKo-Fragebogen ausfüllt, wird zwar nicht verschont, reduziert seinen Datenlieferungsaufwand aber markant. Einer von vielen guten Gründen, den jährlichen RoKo-Fragebogen auszufüllen.
*Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren (MAS; Medical Ambulatory Structure)
Lesen Sie hier, wie Roko Transparenz schafft und den Formularkrieg reduziert:
RoKo-Flyer
RoKo-Infobroschüre
RoKo-Fragebogen
RoKo-Datenschutzerklärung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Support:
FAQ RoKo – Alle wichtigen Antworten auf einen Blick
Nein, Es handelt sich um zwei unterschiedliche Erhebungen mit verschiedenen Zielen und Anforderungen.
Erklärung der beiden Erhebungen:
RoKo-Fragebogen
- Wird im Auftrag der Ärztegesellschaften von der Ärztekasse verschickt
- Dient zur Erhebung der Betriebskosten der Arztpraxen
- Sie ist vollständig anonym
- Wird unter anderem für Tarifverhandlungen Ihres Kantons benötigt
- Für die Erfüllung der RoKo-Pflicht müssen 9 Pflichtfelder ausgefüllt werden
- Andernfalls gilt die Eingabepflicht als nicht erfüllt
MAS-Fragebogen
- Wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt
- Dient statistischen und aufsichtsrechtlichen Zwecken, ist grundsätzlich anonym
- Neben den RoKo-Pflichtfeldern können 4 zusätzliche blaue MAS-Felder aus dem RoKo-Fragebogen in den MAS-Fragebogen importiert werden
- Im Kapitel Finanzdaten werden Sie auf die Importmöglichkeit hingewiesen
- Eine entsprechende Anleitung kann heruntergeladen werden
Wichtig für den Import:
Der MAS-Unternehmensschlüssel muss in der RoKo unter der Registerkarte „Profil“ hinterlegt sein.
Diesen finden Sie auf dem Deckblatt des MAS-Einladungsschreibens.
Die Login-Bestellung muss ausschliesslich durch die Ärztinnen und Ärzte direkt bei der zuständigen Ärztegesellschaft erfolgen und nicht bei der Ärztekasse.
Adressänderungen sind immer der Ärztegesellschaft zu melden. Die Ärztekasse sieht aus Datenschutzgründen keine Namen oder Adressen der Ärztinnen und Ärzte.
Wer den Fragebogen aufgrund einer Neueröffnung nicht ausfüllen kann, soll immer die zuständige Ärztegesellschaft kontaktieren. Die Ärztekasse hält fest, dass die RoKo-Erhebung im Jahr einer Praxiseröffnung oder Praxisaufgabe aus unserer Sicht nicht sinnvoll ist, ausser es betrifft ganze Kalenderjahre. Gesuche um Befreiung für entsprechende Erfassungsjahre müssen bei der kantonalen Ärztegesellschaft eingereicht/abgeklärt werden.
In solchen Fällen ist immer die Ärztegesellschaft zu informieren.
Informationen zu Geheimnummern (z. B. bei Anstellung oder Stellenwechsel) erhalten Sie bei der zuständigen Ärztegesellschaft. Die Ärztekasse hat keine Namen registriert und kann deshalb keine Auskunft erteilen.
In einer Gruppenpraxis kann eine Ärztin oder ein Arzt (z. B. Leitung) den Fragebogen für alle ausfüllen. Dies muss intern abgesprochen werden.
Wichtig:
- Ärztinnen und Ärzte, die nicht selbst ausfüllen, müssen die Geheimnummer des Arztes angeben, der ausfüllt (referenzieren).
- Wird stattdessen die eigene Geheimnummer verwendet, gilt der Fragebogen als nicht ausgefüllt.
- Es kann eine Sanktion durch die Ärztegesellschaft erfolgen.
Wichtig in Bezug auf MAS:
- Jeder Arzt, der referenziert aber trotzdem an der MAS-Studie teilnimmt, muss die MAS-Erhebung vollständig selbstständig ausfüllen.
- Es können keine Zahlen importiert werden, wenn keine eigenen RoKo-Daten vorliegen.
- Derjenige Arzt, der RoKo ausgefüllt hat, kann seine Zahlen selbstverständlich ins MAS importieren.
Unsere Empfehlung dazu:
Zuerst RoKo ausfüllen → Import in MAS durchführen → Fehlende Angaben in MAS ergänzen.
So lassen sich ca. 90 Minuten Arbeitszeit sparen.
Wichtig bei mehreren Ärztinnen oder Ärzte einer gemeinsamen Praxis:
Wenn alle Ärztinnen und Ärzte separat ausfüllen, dürfen nicht die gesamten Jahresabschlusszahlen übernommen werden. Die Zahlen müssen entsprechend aufgeteilt werden, da sonst die Auswertungen verfälscht werden.
Ihr Datenschutz:
- Die Ärztegesellschaften kennen die Namen/Adressen und Geheimnummern, aber keine Daten/Zahlen
- Die Ärztekasse kennt die Geheimnummern und die Daten/Zahlen, aber keine Namen oder Adressen
Diesen finden Sie in den Unterlagen des BFS zur MAS-Datenerhebung.
Er sollte auf dem Deckblatt ersichtlich sein. Falls nicht, wenden Sie sich bitte direkt an das BFS: 0800 00 55 99.
Die Ärztekasse ist zuständig für:
- Support
- Technische Anfragen
- Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens
Alle administrativen Anliegen laufen über die Ärztegesellschaft ihres Kantons.