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Praxis-Cockpit: Behalten Sie den Überblick

07.11.2023

Unterstützung bei der IV-Abrechnung

Bislang hat die IV gelegentlich auch Rechnungen akzeptiert, selbst wenn die Verfügungsnummer fehlte. Neuerdings weist die IV jedoch grundsätzlich alle Rechnungen ohne Verfügungsnummer zurück.

Um unseren Kundinnen und Kunden ebenfalls eine reibungslose Rechnungsstellung mit der IV zu ermöglichen, bieten wir verschiedene Werkzeuge an.

Da zum Zeitpunkt der Berichterstattung und der Durchführung von Abklärungsmassnahmen oft keine Verfügung vorliegt, müssen die Ärztinnen und Ärzte eine Standardnummer angeben. Wir haben nun in einem Dokument die Standardnummern der kantonalen IV-Stellen zusammengetragen und zur Verfügung gestellt. Zudem finden die Anwenderinnen und Anwender unserer webbasierte Praxissoftware Variante I demnächst ein Infofeld vor, das diese Standardnummern anzeigt.