Mit der Ärztekasse gut gerüstet für die Zukunft

Informationen für Therapeutinnen/Therapeuten

Der Tarif 590 für Komplementärmedizin ist online

Therapeutinnen und Therapeuten der Komplementärmedizin erhalten zum Jahreswechsel einen neuen Tarif. Spätestens Ende März 2018 werden die Krankenversicherer alle Rechnungen, die nicht dem verbindlich definierten Tarif bzw. Format entsprechen, nicht mehr akzeptieren. Gleichzeitig muss auf die elektronische Abrechnung umgestellt werden.

Mit der Ärztekasse Genossenschaft als Partnerin ist diese Umstellung einfach und rasch vollzogen. Mit der webbasierten Software «Variante I» haben die Therapeutinnen und Therapeuten einen gesicherten Zugang zur webbasierten Abrechnungssoftware. So muss keine teure Software gekauft und installiert werden. Der Tarif 590 ist in allen Positionen immer aktuell. Auch Lizenz- oder Wartungsgebühren fallen keine an.

Ganz ohne Computer funktioniert die handschriftliche «Variante E» (Leistungsblatt). Elektronische Erfassung, Rechnungsstellung und Rechnungsversand erledigt die Ärztekasse.

Interessierte Therapeutinnen und Therapeuten wenden sich für weitere Informationen direkt an eine der Ärztekasse Agenturen.