22.09.2026
Neue IV-Plattform ab 1. Januar 2027 – kein Handlungsbedarf für Kundinnen und Kunden der Ärztekasse
Möglicherweise haben Sie Informationen zur neuen IV-Plattform erhalten, über welche IV-Rechnungen ab dem 1. Januar 2027 übermittelt werden.
Für Kundinnen und Kunden der Ärztekasse besteht kein Handlungsbedarf. Die Ärztekasse ist bereits an die IV angebunden und hat alle notwendigen Vorkehrungen für die Umstellung getroffen. Die elektronische Übermittlung Ihrer IV-Rechnungen ist auch nach dem 1. Januar 2027 sichergestellt.
Bei Fragen steht Ihnen Ihre Ärztekasse-Agentur gerne zur Verfügung.