Von wahren und unwahren Märchen
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René Scheidegger
eidg. dipl. Versicherungsfachmann, UAP Unabhängiger Allfinanz Partner AG
eidg. dipl. Versicherungsfachmann, UAP Unabhängiger Allfinanz Partner AG
Wie man sich und anderen Gutes tun kann – zum Beispiel bei den UVG-Prämien, den BVG-Renten sowie bei anderen Gelegenheiten.
Was wir an dieser Stelle bereits vermutet haben, wurde inzwischen Wirklichkeit. Einige UVG-Anbieter werden für Ärztinnen und Ärzte gegenüber dem bisherigen Tarif um über 3 Prozent teurer – was vor allem den Bereich Nichtbetriebsunfall betrifft.
Telefon 061 756 66 44, rscheidegger@uap.ch
Kostenlose Gehaltserhöhung
Bei anderen Versicherungen bleiben die Prämien gleich oder werden ausnahmsweise etwas billiger. Wobei es ein Ärzteverband sogar geschafft hat, die bisherigen Leistungen um über 15 Prozent günstiger zu offerieren. Was uns von der UAP Unabhängige Allfinanz Partner AG aber natürlich nicht davon abhielt, so zäh und zielbewusst weiterzuverhandeln, bis wir schliesslich einen Preis vereinbaren konnten, der noch einmal um 20 Prozent unter jenem des erwähnten Verbandes liegt. Ein Ergebnis, das in dieser Branche und in diesen Zeiten schon fast wie ein Wintermärchen anmutet. Denn es ermöglicht den frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dank den günstigeren NBU-Prämien ein erhöhtes Einkommen zu verschaffen, ohne dass sie dies etwas kostet.Nachhaltige Problemlösung
Ehefrauen von Ärzten, die in der Praxis mitarbeiten, sind ab einem gewissen Einkommen im BVG auch gegen die Folgen von Invalidität und Tod versichert. Bei niedrigem Einkommen sieht es damit allerdings gar nicht gut aus. Denn gemäss dem Bundesgesetz über die Sozialversicherungen, zu dem das BVG gehört und das die so genannte Überentschädigung regelt, darf nur noch der entgangene Verdienst vergütet werden. Was zur Folge hat, dass die BVG-Renten bei geringem Einkommen und mehreren Kindern gekürzt werden. Zwar hat man Risikoprämien zu bezahlen, erhält dafür aber keine entsprechenden Leistungen. Die naheliegendste Lösung des Problems besteht darin, der Gattin ein höheres Gehalt zu bezahlen. Was für einmal ein Weihnachtsgeschenk mit nachhaltiger Wirkung wäre.Warnendes Beispiel
Die früher eher als Billiganbieter abqualifizierte «assura»-Krankenkasse hat sich klar als Partner der Ärzte geoutet. Denn sie bekennt sich auch weiterhin zum Kontrahierungszwang, weil sie nicht daran glaubt, dass sich durch den Ausschluss von Leistungserbringern die Probleme im Gesundheitswesen lösen lassen. Eine Einsicht, für deren Bestätigung eigentlich ein Blick auf unser nördliches Nachbarland genügen sollte. Wo übervolle Wartezimmer und überlange Wartelisten für dringende Behandlungen als warnende Beispiele zeigen, wohin eine Beschränkung der Anbieter führt. Dass diese Tatsache neuerdings sogar von einer Krankenkasse bestätigt wird, tönt wiederum beinahe wie im Märchen.Falsche Verheissung
Märchenhaftes versprechen neuerdings auch einige geschäftstüchtige Anbieter im überobligatorischen BVG-Bereich, die versuchen, eine Gesetzesänderung zu ihren Zwecken zu nutzen, indem sie individuelle Anlagemöglichkeiten auf eine Weise offerieren, die alles andere als objektiv ist. Denn neben den verlockenden Aussichten, an den grossen Gewinnen zu partizipieren, wird vollkommen ausgeblendet, dass dies auch für die grossen Verluste gilt – ganz abgesehen von den Verwaltungskosten, die zwar keineswegs bescheiden sind, aber trotzdem nicht der Rede wert erscheinen. Oder wird hier einfach vorausgesetzt, dass aufgeklärte Anleger ohnehin wissen, dass ja nicht jedes Märchen wahr werden muss?Für weitere Informationen:
UAP Unabhängiger Allfinanz Partner AG,Telefon 061 756 66 44, rscheidegger@uap.ch
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