Achtung Steuerfallen!

Steuern

Das Sparen von Steuern scheint zuweilen schon fast eine Art von Volkssport zu sein. Der allerdings auch seine Tücken hat!

René Scheidegger, eidg. dipl. Versicherungsfachmann,
UAP Unabhängiger Allfinanz Partner AG

In den letzten Wochen und Monaten wurden wir einmal mehr von Zeitungen, Zeitschriften und vielerlei Heftli mit einem ganzen Schwall von Steuertipps eingedeckt, so ganz nach dem Motto «Tue Gutes und sprich darüber». Leider ist das in diesem Fall kein besonders kluges Rezept. Denn nicht nur Sie, sondern auch der Steuerkommissär interessiert sich für solche Informationen. Was dazu führt, dass die Schlupflöcher immer schneller und dichter zugestopft werden. Wobei die Steuertipps zuweilen gar zu Steuerfallen werden können. Dazu einige Hinweise:

Einkauf in eine Pensionskasse (BVG)

Hier wird meist nur von der momentanen Steuerersparnis gesprochen. Die Besteuerung bei der Auszahlung wird dagegen gerne vergessen. Schon heute liegt der entsprechende Steuersatz für Auszahlungen von mehr als 1 Million Franken zum Beispiel im Kanton Jura bei über 21 Prozent – und die Steuerprogression sogar bei 30 Prozent. Es ist also wichtig, dass nur jener Teil des Einkommens gesenkt wird, der mit einer Steuerprogression von mehr als 30 Prozent belastet ist.

Oft wird wegen des Steuervorteils die Rendite der Anlagen vernachlässigt. Dabei können Sie Ihr Kapital auch steuerschonend anlegen und zum Teil bedeutend höhere Renditen erzielen. Auch kann es sein, dass Ihre Nachkommen nicht vollständig von den in die Pensionskasse eingebrachten Vermögensteilen profitieren oder dass Sie gar keine zusätzlichen Risikoversicherungen benötigen. Sprechen Sie mit einem Finanzplaner darüber und lassen Sie sich alle Vor- und Nachteile aufzeigen, bevor Sie wegen eines lediglich kurzfristigen Steuervorteils einen Einkauf in eine Pensionskasse vornehmen.

Gestaffelte Auszahlungen der zweiten und dritten Säule

Hier handelt es sich um einen klassischen Tipp zum Steuersparen. Man will mit dem zeitlich verschobenen Bezug der Konten die Steuerprogression der Auszahlung brechen. In einigen Kantonen werden diese Auszahlungen der dritten Säule aber schon heute zusammengezählt. Zudem werden auch Auszahlungen aus der zweiten Säule hinzugerechnet. In Zukunft ist es also auch möglich, dass gestaffelte Auszahlungen der zweiten und dritten Säule über grössere Zeitspannen aufgerechnet werden. Dies könnte auch bei Auszahlungen für Wohneigentum der Fall sein. Womit am Schluss der Steueranteil weit höher ausfallen könnte als gegenwärtig prognostiziert.

Fremdfinanzierte Einmaleinlageversicherungen

Dieser Tipp beinhaltet gleich zwei Fallen. Durch das Stabilisierungsprogramm wurde ein maximaler Nettoschuldzinsabzug von rund 50 000 Franken eingeführt. Dies ist in der heutigen Zinssituation auch mit einer zusätzlichen Hypothek auf einem Wohnhaus ein hoher Betrag. Doch stellen Sie sich einmal vor, was passiert, wenn die Schuldzinsen wieder über 6 Prozent steigen. Ein Teil dieser Zinsen wird dann nicht mehr abzugsfähig sein. Hinzu kommt, dass Einmaleinlageversicherungen bestimmte Kriterien erfüllen müssen, damit die Auszahlungen steuerfrei sind. Eines davon ist, dass die Versicherung der Vorsorge dient. Bei hoher Fremdfinanzierung ist dies aber nicht mehr der Fall, da nur dank dem Steuervorteil ein positives Ergebnis erzielt wird.

Indirekte Amortisation des Praxiskredits

Dieser Vorschlag wird häufig schon vor der Eröffnung einer Praxis gemacht, wobei darauf hingewiesen wird, dass ja die Schuldzinsen vom Gewinn abgezogen werden können. Als Amortisationssystem dient dann eine gemischte Versicherung mit Jahresprämie. Solche Systeme gehen nur dann auf, wenn der Praxisinhaber einen hohen Gewinn erzielt, da die Renditen der Versicherungspolicen bei nur 3-4 Prozent liegen. Der Schuldzins ist aber bereits heute bedeutend höher. Das Problem besteht darin, dass der Betriebsgewinn gerade in den ersten Jahren nach einer Praxiseröffnung normalerweise noch sehr gering ist, so dass man netto mehr für die Schuldzinsen zu bezahlen hat, als man von der Versicherung zurückerhält. Zudem sind diese Modelle nicht sehr flexibel und können nur schlecht oder mit erheblichen Verlusten an veränderte Einnahmenverhältnisse (zum Beispiel aufgrund der Tarmed-Einführung) angepasst werden.

Professionelle Beratung macht sich bezahlt

Bevor Sie sich wegen eines vermeintlichen Steuervorteiles für langfristige Konzepte verpflichten, sollten Sie sich von einem unabhängigen Berater über alle damit verbundenen Konsequenzen orientieren lassen. Dabei empfiehlt es sich, auch allfällige Honorarfragen oder das Problem der indirekten Amortisation von Hypotheken in die Beratung einzubeziehen. Achten Sie dabei darauf, dass die vorgeschlagenen Lösungen auch ohne Steuervorteile für Sie aufgehen. Denn – trotz aller Unsicherheiten – eines ist und bleibt ganz sicher: Auch in Zukunft werden wir darauf gefasst sein müssen, dass die Steuergesetze verändert werden. Und meistens nicht zu unseren Gunsten.

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