Klassenkampf um Krankenkassen
Politica sanitaria
Precedente
150 Jahre nach Marx und Engels sind sie unversehens wieder up to date – zumindest im Schweizer Gesundheitswesen: die Themen Klassengesellschaft und Klassenkampf.
René Scheidegger, eidg. dipl. Versicherungsfachmann,
UAP Unabhängiger Allfinanz Partner AG
In den vergangenen Wochen haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften und Gesundheitsdirektionen eine einigermassen hitzige Debatte geliefert. Streitpunkt: die minimal notwendige und die maximal mögliche medizinische Versorgung von Patienten, die nur gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) versichert sind.
So neu ist dieses Dilemma allerdings auch wieder nicht. Denn die lediglich gemäss KVG Versicherten haben noch nie Anspruch auf sämtliche Medikamente und Behandlungsarten gehabt. Zudem waren und sind die Leistungen bei Spitalaufenthalten in der Regel auf die öffentlichen Krankenhäuser im Wohnkanton beschränkt. Wobei man davon ausgehen muss, dass sich der Klassenunterschied zwischen Obligatorium und Zusatzversicherung weiter verschärfen wird – was für Patientinnen und Patienten ziemlich unangenehm werden kann.
Da der KVG-Versicherte grundsätzlich nur Anrecht auf die im Katalog aufgeführten Leistungen hat, können neue medizinische Möglichkeiten nicht beansprucht werden.
Auch die freie Arztwahl wird in Zukunft weiter eingeschränkt werden, sofern der Kontrahierungszwang abgeschafft wird. Wobei diese Wahlfreiheit für KVG-Versicherte bereits heute limitiert ist: bei ambulanter Behandlung, ausser im Notfall, auf den Umkreis von Wohn- und Arbeitsort; bei stationärer Behandlung auf den Wohnkanton.
Beim ersten steigen die Prämien nicht nur mit den höheren Kosten, sondern auch mit dem höheren Alter. Das kann zur Folge haben, dass sich jemand mit sechzig oder siebzig, also ausgerechnet dann, wenn er am ehesten eine teurere Gesundheitsversorgung benötigt, die Zusatzversicherung gar nicht mehr leisten kann. Um zu verhindern, dass die Prämien ins Uferlose steigen, haben einige Anbieter inzwischen einen Alterszuschlag eingeführt, dessen maximale Höhe im Voraus festgelegt ist.
Beim zweiten System ist die Prämiensteigerung ausschliesslich von der Entwicklung der Gesundheitskosten abhängig. Man bezahlt also auch im hohen Alter nicht mehr als die jungen Versicherten. Gemäss verschiedenen Vergleichen, die in «Cash» und «KGeld» publiziert wurden, sind folgende Versicherungen zur zweiten Kategorie zu zählen: Assura, EGK und Sanitas sowie, mit Einschränkungen, auch Intras und Swica.
In den meisten Fällen lohnt es sich ohnehin – sowohl für Ärztinnen und Ärzte wie für Patientinnen und Patienten –, sich die verschiedenen Versicherungsvarianten einmal von einer firmenunabhängigen Fachperson erläutern und errechnen zu lassen. Oft ergeben sich daraus – jenseits von Klassengesellschaft und Klassenkampf - ganz unverhoffte Sparpotentiale. Zum Beispiel dadurch, dass mit dem Wechsel zu einem günstigeren Grundversicherer auch die Zusatzversicherungen wieder bezahlbar werden.
Telefon 061 756 66 44, rscheidegger@uap.ch
Machbares und Wünschbares
Dabei verlangen die einen explizit, dass auf keinen Fall eine «Zweiklassenmedizin» entstehen dürfe. Die anderen dagegen betrachten die Situation eher pragmatisch und haben sich offenbar damit abgefunden, dass das, was da unbedingt verhindert werden soll, in Wahrheit bereits Tatsache ist: eine Klassenmedizin und ein damit verbundener Klassenkampf um die Erfüllung von Ansprüchen, deren Umfang nicht am Machbaren gemessen wird, sondern am Wünschbaren.So neu ist dieses Dilemma allerdings auch wieder nicht. Denn die lediglich gemäss KVG Versicherten haben noch nie Anspruch auf sämtliche Medikamente und Behandlungsarten gehabt. Zudem waren und sind die Leistungen bei Spitalaufenthalten in der Regel auf die öffentlichen Krankenhäuser im Wohnkanton beschränkt. Wobei man davon ausgehen muss, dass sich der Klassenunterschied zwischen Obligatorium und Zusatzversicherung weiter verschärfen wird – was für Patientinnen und Patienten ziemlich unangenehm werden kann.
Beispiele der Beschränkungen
Einzelne Spitäler sind durch ihre Spezialisierung bei bestimmten Erkrankungen anderen vorzuziehen. Wenn sich diese nicht im Wohnkanton des KVG-Versicherten befinden oder auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sind, bleibt aber der Zugang zu ihnen verwehrt.Da der KVG-Versicherte grundsätzlich nur Anrecht auf die im Katalog aufgeführten Leistungen hat, können neue medizinische Möglichkeiten nicht beansprucht werden.
Auch die freie Arztwahl wird in Zukunft weiter eingeschränkt werden, sofern der Kontrahierungszwang abgeschafft wird. Wobei diese Wahlfreiheit für KVG-Versicherte bereits heute limitiert ist: bei ambulanter Behandlung, ausser im Notfall, auf den Umkreis von Wohn- und Arbeitsort; bei stationärer Behandlung auf den Wohnkanton.
Investieren und profitieren
So gesehen muss man zugeben, dass sich bei uns bereits heute eine Klassenmedizin eingebürgert hat. Was aber nicht mit «unsozial» oder gar «asozial», wie dies immer wieder behauptet wird, gleichgesetzt werden kann. Denn wer im Krankheitsfall eine «bestmögliche» Versorgung beanspruchen möchte, schliesst entsprechende Zusatzversicherungen ab. Was bedeutet, dass er zur Bezahlung dieser Extraleistungen auf einen Teil seines Einkommens verzichtet. Und deshalb wäre es ungerecht, wenn man jene, welche für ihre Vorsorge mehr als jene anderen investieren, die ihr Einkommen lieber verkonsumieren, nicht durch angemessene Mehrleistungen belohnen würde. Es ist wie beim Kauf von Bioprodukten, die zwar teurer als die anderen sind, von denen man jedoch zu Recht einen bestimmten Mehrwert erwartet. Womit natürlich keineswegs gesagt sein soll, dass unsere Schweizer Pflichtversicherungen nicht ausgezeichnete Leistungen erbringen. Zumindest so lange, wie das Geld noch dazu reicht ...So umschwärmt wie verschmäht
Was die Zusatzversicherungen betrifft, ist es gar nicht so einfach, den richtigen Anbieter auszuwählen. Wer jung und gesund ist, sieht sich rundum umschwärmt und erhält die verlockendsten Offerten. Je älter man aber ist, umso mehr wird man verschmäht – zumindest wenn man auf ein bezahlbares Angebot angewiesen ist. Deshalb empfiehlt es sich, Zusatzversicherungen schon in jungen Jahren abzuschliessen. Die geringsten Probleme bestehen für ein Baby, bei dem es durchaus möglich ist, die Prämie für die Zusatzversicherung durch den Wechsel zum günstigsten Grundversicherer zu finanzieren. Grundsätzlich kommen dabei zwei unterschiedliche Systeme in Betracht:Beim ersten steigen die Prämien nicht nur mit den höheren Kosten, sondern auch mit dem höheren Alter. Das kann zur Folge haben, dass sich jemand mit sechzig oder siebzig, also ausgerechnet dann, wenn er am ehesten eine teurere Gesundheitsversorgung benötigt, die Zusatzversicherung gar nicht mehr leisten kann. Um zu verhindern, dass die Prämien ins Uferlose steigen, haben einige Anbieter inzwischen einen Alterszuschlag eingeführt, dessen maximale Höhe im Voraus festgelegt ist.
Beim zweiten System ist die Prämiensteigerung ausschliesslich von der Entwicklung der Gesundheitskosten abhängig. Man bezahlt also auch im hohen Alter nicht mehr als die jungen Versicherten. Gemäss verschiedenen Vergleichen, die in «Cash» und «KGeld» publiziert wurden, sind folgende Versicherungen zur zweiten Kategorie zu zählen: Assura, EGK und Sanitas sowie, mit Einschränkungen, auch Intras und Swica.
Rechnen zahlt sich aus
Im Weiteren gibt es die Möglichkeit, durch den Eintritt in einen Kollektivvertrag Prämien zu sparen. Aber auch hier ist es wichtig, den Partner mit Vorsicht auszuwählen.In den meisten Fällen lohnt es sich ohnehin – sowohl für Ärztinnen und Ärzte wie für Patientinnen und Patienten –, sich die verschiedenen Versicherungsvarianten einmal von einer firmenunabhängigen Fachperson erläutern und errechnen zu lassen. Oft ergeben sich daraus – jenseits von Klassengesellschaft und Klassenkampf - ganz unverhoffte Sparpotentiale. Zum Beispiel dadurch, dass mit dem Wechsel zu einem günstigeren Grundversicherer auch die Zusatzversicherungen wieder bezahlbar werden.
Für weitere Informationen:
UAP Unabhängiger Allfinanz Partner AG,Telefon 061 756 66 44, rscheidegger@uap.ch
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