Apropos Tarmed-Limitierungen

Hotline

Thomas Zurkinden,
Leiter Informatikservice Ärztekasse

Frage: Muss ich in meiner Praxis mit dem PC abrechnen, damit ich von Limitierungen verschont werde?

Antwort: Nein, ganz und gar nicht. Denn um von den Limitierungen (betreffend die maximale Zahl und Dauer, mit denen eine Leistung pro Zeitintervall und Patient erbracht werden darf) befreit zu werden, müssen die Abrechnungsdaten zwar elektronisch verfügbar sein, jedoch nicht zwingend auf einem Computer in Ihrer Arztpraxis. Sie können also auch von der Aufhebung der Limitierungen profitieren, wenn Sie uns Ihre Abrechnung auf einem handschriftlich ausgefüllten Leistungsblatt zusenden. Die elektronische Umsetzung wird dann durch die Ärztekasse vorgenommen.

Doch aufgepasst: gemäss aktuellem Stand des Tarmed-Projektes können die Limitierungen «zur Beurteilung eines Leistungserbringers im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung herangezogen werden». Das heisst im Klartext: jeder muss sich an die Limitierungen halten, da diese bei einem Rückforderungsverfahren für alle gültig sind.

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