Versicherungen und Vorsorge
Vorsorge
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Im Unternehmen Arztpraxis stellt sich die Versicherungs- und Vorsorgefrage auf sehr unterschiedliche Weise. Je nachdem, wie es um die individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse steht. Deshalb lohnt es sich, die Einzelheiten für einmal etwas genauer zu betrachten. Auch in ihren Zusammenhängen.
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René Scheidegger, eidg. dipl. Versicherungsfachmann,
UAP Unabhängiger Allfinanz Partner AG
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Jeder Lebensabschnitt ist mit Unsicherheiten und Risiken verbunden. Als Unternehmer wie auch als Privatperson hat man immer wieder Verantwortung für andere Menschen (und auch für sich selbst) zu übernehmen. Doch können unvorhergesehene Ereignisse die Existenz einer Familie und einer Firma jederzeit in Frage stellen. Und diese Einsicht ist auch der Ausgangspunkt für das Risk-Management. Dabei geht es vor allem darum, allfällige Gefahren zu erkennen und ihre möglichen Auswirkungen zu beurteilen. Es sind Lösungen zur Vermeidung und zur Verminderung von Risiken und zum finanziellen Schutz zu finden - wobei dies eine Daueraufgabe ist, da auch die Veränderungen bestehender Gefährdungen bewertet und neue Risiken erkannt werden müssen.
Umsatzeinbussen, die aus solchen Schadensfällen entstehen, können ebenfalls mitversichert werden. Was auch zu empfehlen ist, da die festen Praxiskosten ja weiterhin bezahlt werden müssen. Eine zusätzliche Deckungserweiterung für Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen umfasst die Versicherung von elektrischen Apparaten für medizinische Zwecke sowie von EDV-Anlagen gegen Beschädigung oder Zerstörung. Darunter fallen auch Schäden, die auf Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Es empfiehlt sich, für die Berufshaftpflichtversicherung ein modernes Ärzteprodukt zu wählen, das sowohl den Rechtsschutz im Strafverfahren wie auch die Schirmdeckung und den Verzicht auf Regress bei grober Fahrlässigkeit umfasst.
Zu erwähnen ist dabei, dass die Haftpflichtversicherung immer auch eine indirekte Rechtsschutzversicherung ist, die den Versicherten vor unbegründeten Forderungen bewahren kann. Für jene Fälle, die nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, kann eine eigentliche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die zum Beispiel die Bereiche Arbeitsrecht, Versicherungsrecht oder auch Miet- und Pachtrecht umfassen kann.
Der Arbeitgeber ist aber auch für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Die gesetzlichen Bestimmungen werden mit folgenden Versicherungen erfüllt:
Die Lohnfortzahlungsversicherung ist nicht obligatorisch, aber dennoch empfehlenswert. Denn sie schützt sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, da sie die Entlöhnung nach einer vereinbarten Wartefrist für die folgenden zwei Jahre gewährleistet. Im Weiteren ist es ratsam, für jüngere Mitarbeiterinnen die Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft durch ein Geburtentaggeld in die Versicherung einzuschliessen.
Der Assistenzarzt ist durch seinen Arbeitgeber gegen Tod und Invalidität bei Krankheit und Unfall versichert. Die Lohnfortzahlung ist je nach Anstellungsvertrag unterschiedlich geregelt. Die AHV/IV-Konten sind noch leer, und somit ist nicht mit einer Vollrente zu rechnen. Dies ist vor allem in Bezug auf die Witwen- und Invalidenrente zu beachten. Auch deshalb ist es meistens vorteilhaft, eine individuelle Versicherungsanalyse durchzuführen.
Als Assistenzarzt ist man zum ersten Mal mit höheren Einkommenssteuern konfrontiert. Da empfiehlt es sich, in die gebundene Vorsorge zu investieren. Denn wer später eine eigene Praxis eröffnen will, kann auf diese steuerbegünstigte Weise Eigenkapital bilden. Es wird aber auch hier von Nutzen sein, sich von einem fachkompetenten Berater über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Bank- und Versicherungslösungen informieren zu lassen.
Dank einer sauberen Finanz- und Versicherungsplanung lässt sich das Risiko des Verlustes bei einer Änderung der Situation weitgehend minimieren. Ob weiter in die zweite Säule einbezahlt werden soll, ist individuell zu beurteilen. In den meisten Fällen genügt aber eine Risikoversicherung für Tod und Invalidität, da für den Sparprozess noch genügend Zeit verbleibt.
Zusätzlich sind durch Einkäufe ins BVG für fehlende Beitragsjahre oder für zu geringes Alterskapital weitere Steuerentlastungen möglich. Aber auch hier gilt die Regel, kein Angebot nur wegen eines Steuervorteils zu wählen. Die Lösung muss ins Gesamtkonzept passen, einen genügenden Ertrag erbringen und vor allem sicher sein, was eine ausgewogene Diversifikation der Anlagen voraussetzt. Wobei allerdings daran zu erinnern ist, dass wir auch in Zukunft mit einem erheblichen Steuerrisiko werden leben müssen, da die Kassen des Bundes und der Kantone noch über einen längeren Zeitraum leer bleiben werden.
Gesamtkonzept statt Einzellösungen
Dies alles ruft nach einer Gesamtlösung, das heisst nach einem durchdachten Konzept, das vernünftig geplant und aufgebaut ist, mit Blick aufs Detail wie auch aufs Ganze. Ein vernünftiges Versicherungskonzept wird sich auf die Länge auszahlen. Denn es vermeidet sowohl Versicherungslücken als auch Doppelversicherungen, vereinfacht zudem die Administration und hilft nicht zuletzt Geld sparen. Auch deshalb wird es sich lohnen, das gesamte Versicherungsportfolio von Zeit zu Zeit zu überprüfen, wobei in den einzelnen Versicherungsbereichen sehr unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen sind.Versicherungen der Praxiseinrichtung
Diese Versicherung ist ein Vermögensschutz. Die spezielle Lösung für die Arztpraxis deckt die gesamte Einrichtung gegen Feuer-, Elementar- und Wasserschäden sowie gegen Einbruchdiebstahl und Beraubung - einschliesslich aller Verbrauchsprodukte, des anvertrauten Dritteigentums sowie geleaster und gemieteter Objekte.Umsatzeinbussen, die aus solchen Schadensfällen entstehen, können ebenfalls mitversichert werden. Was auch zu empfehlen ist, da die festen Praxiskosten ja weiterhin bezahlt werden müssen. Eine zusätzliche Deckungserweiterung für Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen umfasst die Versicherung von elektrischen Apparaten für medizinische Zwecke sowie von EDV-Anlagen gegen Beschädigung oder Zerstörung. Darunter fallen auch Schäden, die auf Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen
Diese Versicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftung erhoben werden. Versichert ist die Haftpflicht in Ausübung der beruflichen Tätigkeit für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei sowohl die Praxisinhaber als auch die Mitarbeiter versichert sind.Es empfiehlt sich, für die Berufshaftpflichtversicherung ein modernes Ärzteprodukt zu wählen, das sowohl den Rechtsschutz im Strafverfahren wie auch die Schirmdeckung und den Verzicht auf Regress bei grober Fahrlässigkeit umfasst.
Zu erwähnen ist dabei, dass die Haftpflichtversicherung immer auch eine indirekte Rechtsschutzversicherung ist, die den Versicherten vor unbegründeten Forderungen bewahren kann. Für jene Fälle, die nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, kann eine eigentliche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die zum Beispiel die Bereiche Arbeitsrecht, Versicherungsrecht oder auch Miet- und Pachtrecht umfassen kann.
Kredit- und Einkommensversicherungen
Die Sicherstellung von Investitions- und Betriebskrediten erfolgt über eine Todesfallversicherung. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die Höhe der jährlichen Versicherungssumme mit dem Rückzahlungsplan deckt. In der Regel muss zur Sicherung des Betriebskredites eine konstante Todesfallversicherung in der Höhe der maximalen Kreditlimite abgeschlossen werden. Zu bedenken ist, dass im Falle einer Erwerbsunfähigkeit - neben der Sicherstellung des privaten Lebensstandards - weiterhin alle Kosten der Arztpraxis finanziert werden müssen. Dies erfolgt am günstigsten durch ein Kranken- und Unfalltaggeld mit anschliessender Invalidenrente.Der Arbeitgeber ist aber auch für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Die gesetzlichen Bestimmungen werden mit folgenden Versicherungen erfüllt:
AHV/IV/EO/ALV sowie FAK-Beiträge
Die Mitarbeiter der Arztpraxis haben zurzeit 6,55 Prozent ihres Bruttogehalts an die AHV abzugeben. Die Praxisinhaber bezahlen die gleiche Summe zuzüglich des vollen FAK-Beitrags (= Beitrag für die Familienausgleichskasse) sowie die Verwaltungskostenbeiträge. Die Abrechnung erfolgt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Ausgleichskasse der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in St. Gallen. Bei Nebenerwerb im Rahmen von maximal 2000 Franken pro Jahr kann auf die AHV-Abrechnung verzichtet werden. Dies betrifft zum Beispiel das Reinigungs- oder Aushilfspersonal, bedingt jedoch das Einverständnis der Arbeitnehmer und allenfalls weiterer Arbeitgeber.Obligatorische Unfallversicherung
Das Personal ist aufgrund des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Versicherung der Arbeitnehmer in der Arztpraxis betrifft die folgenden Leistungen:
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Berufliche Vorsorge gemäss BVG
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sieht vor, dass zusammen mit der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) die gewohnte Lebenshaltung bis zu einem bestimmten Einkommen beibehalten werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind obligatorisch mit folgenden Leistungen zu versichern (BVG-Minimum):
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Lohnfortzahlungsversicherung
Bei unverschuldetem Fernbleiben vom Arbeitsplatz infolge Krankheit eines Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber verpflichtet, für eine gewisse Zeit die Lohnzahlung weiter zu leisten. Die Dauer dieser Lohnzahlungspflicht kann in Einzelarbeitsverträgen festgelegt werden. Besteht keine solche Vereinbarung, so sind zumindest die Minimalleistungen gemäss Artikel 324 des Obligationenrechts garantiert. Diese richten sich nach der Anstellungsdauer des Arbeitnehmers beim gegenwärtigen Arbeitgeber.Die Lohnfortzahlungsversicherung ist nicht obligatorisch, aber dennoch empfehlenswert. Denn sie schützt sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, da sie die Entlöhnung nach einer vereinbarten Wartefrist für die folgenden zwei Jahre gewährleistet. Im Weiteren ist es ratsam, für jüngere Mitarbeiterinnen die Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft durch ein Geburtentaggeld in die Versicherung einzuschliessen.
Die Vorsorgeplanung
Die verschiedenen beruflichen Phasen des Arztlebens bedingen unterschiedliche Massnahmen:Der Assistenzarzt ist durch seinen Arbeitgeber gegen Tod und Invalidität bei Krankheit und Unfall versichert. Die Lohnfortzahlung ist je nach Anstellungsvertrag unterschiedlich geregelt. Die AHV/IV-Konten sind noch leer, und somit ist nicht mit einer Vollrente zu rechnen. Dies ist vor allem in Bezug auf die Witwen- und Invalidenrente zu beachten. Auch deshalb ist es meistens vorteilhaft, eine individuelle Versicherungsanalyse durchzuführen.
Als Assistenzarzt ist man zum ersten Mal mit höheren Einkommenssteuern konfrontiert. Da empfiehlt es sich, in die gebundene Vorsorge zu investieren. Denn wer später eine eigene Praxis eröffnen will, kann auf diese steuerbegünstigte Weise Eigenkapital bilden. Es wird aber auch hier von Nutzen sein, sich von einem fachkompetenten Berater über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Bank- und Versicherungslösungen informieren zu lassen.
Die neue Praxis
Wer eine neue Praxis eröffnet, hat im Normalfall noch keine grossen Steuersorgen. Stattdessen stehen die Risikoabsicherung und die Bereitstellung der notwendigen Liquidität im Vordergrund. In diesem Stadium ist darauf zu achten, dass sich alle getroffenen Lösungen zu einem späteren Zeitpunkt auf möglichst kostensparende Weise den veränderten Verhältnissen und Ansprüchen anpassen lassen. Durch eine sorgfältige Auswahl der Anbieter (Standes-, Bank- oder Versicherungsprodukte) kann oft viel Geld gespart werden.Dank einer sauberen Finanz- und Versicherungsplanung lässt sich das Risiko des Verlustes bei einer Änderung der Situation weitgehend minimieren. Ob weiter in die zweite Säule einbezahlt werden soll, ist individuell zu beurteilen. In den meisten Fällen genügt aber eine Risikoversicherung für Tod und Invalidität, da für den Sparprozess noch genügend Zeit verbleibt.
Die etablierte Praxis
Die Grenzsteuerbelastung der heutigen Praxisinhaber beträgt bis zu 45 Prozent. Zusätzlich sind auf dem ganzen Gewinn AHV-Beiträge abzuführen. Dies kann zur Folge haben, dass ein zusätzlicher Gewinn von 1000 Franken schliesslich auf 450 Franken zusammenschrumpft. Hier ist es wichtig, alle legalen Möglichkeiten zum konsequenten Steuersparen systematisch einzusetzen. Zudem muss in dieser Phase auch mit dem Sparprozess für das Alter begonnen werden. Jetzt kann es sich lohnen, der zweiten Säule beizutreten. Gerade auch bei hohen Einkommen lassen sich - richtiges Planen vorausgesetzt - erhebliche Steuervorteile erzielen. Auch ist auf mindestens der Hälfte der Beiträge für die zweite Säule keine AHV zu bezahlen.Zusätzlich sind durch Einkäufe ins BVG für fehlende Beitragsjahre oder für zu geringes Alterskapital weitere Steuerentlastungen möglich. Aber auch hier gilt die Regel, kein Angebot nur wegen eines Steuervorteils zu wählen. Die Lösung muss ins Gesamtkonzept passen, einen genügenden Ertrag erbringen und vor allem sicher sein, was eine ausgewogene Diversifikation der Anlagen voraussetzt. Wobei allerdings daran zu erinnern ist, dass wir auch in Zukunft mit einem erheblichen Steuerrisiko werden leben müssen, da die Kassen des Bundes und der Kantone noch über einen längeren Zeitraum leer bleiben werden.
Der bevorstehende Ruhestand
Ein paar Jahre vor dem Ruhestand sind Risikoversicherungen wahrscheinlich nicht mehr unbedingt notwendig, da sich inzwischen ein ausreichender Vermögenswert gebildet hat. Eine Todesfallversicherung kann jedoch bis ins hohe Alter nützlich sein, da nicht immer genügend Liquidität für die Erfüllung von steuerlichen und erbschaftlichen Verpflichtungen vorhanden ist. Auch zu diesem Zeitpunkt wird sich eine intelligente Steuer- und Finanzplanung auszahlen. Denn durch die richtig vollzogenen Bezüge der 2. und 3. Säule und die anschliessende Anlage können Zehntausende von Franken eingespart werden. Zudem lässt sich, durch einen umsichtigen Einsatz des Vermögens, in vielen Fällen auch eine frühzeitige Pensionierung realisieren.Die professionelle Planung
Es lohnt sich auf jeden Fall, genügend Zeit zu investieren, um sich in allen Versicherungs- und Vorsorgefragen von einer erfahrenen und unabhängigen Fachperson beraten zu lassen. Dabei sollten die getroffenen Lösungen unbedingt alle zwei bis drei Jahre kritisch überprüft und optimiert sowie auf neue Bedingungen und Bedürfnisse abgestimmt werden.Zurück
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