Als Genossenschaft vertritt die Ärztekasse keine kommerziellen Eigeninteressen, sondern einzig diejenigen ihrer Genossenschafter, also der Schweizer Ärztinnen und Ärzte. Und weil diese gleichzeitig Kunden und Eigentümer der Ärztekasse sind, haben sie auch die Möglichkeit, am Erfolg teilzuhaben. Mitglied bei der Ärztekasse können alle Ärztinnen und Ärzte werden, die in der Schweiz zur selbstständigen Ausübung ihres Berufes berechtigt sind.
Nicht nur Arztpraxen
Ebenso willkommen sind aber auch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Ärztegesellschaften und Kliniken.
Anteil am Gewinn
Neumitglieder der Ärztekasse zeichnen einen Anteilschein zu 1000 Franken. Der attraktive Zinssatz wird jährlich festgelegt, ist also eine Gewinn bringende Investition.